TÖB-Fremdkoordinierung
In der Vorgangsart TÖB-Fremdkoordinierung kommen, unter anderem von Behörden, Bauträgern und anderen Netzbetreibern, Anfragen zur Stellungnahme zu geplanten Bautätigkeiten. Neben dem Schreiben mit der Beschreibung der geplanten Maßnahme sind häufig Planunterlagen beigefügt. Die Netzbetreiber sind als Träger öffentlicher Belange (TöB) verpflichtet, zu dieser Maßnahme eine Stellungnahme abzugeben. Dazu wird ein Vorgang zum Beispiel zu einem Bauleitplanverfahren angelegt und die Stellungnahmen bei den zuständigen Organisationseinheiten angefragt. Alle Beteiligten können die bereits bearbeiteten Informationen sehen und der Prozess kann schnell und effizient abgewickelt werden.