Gesetzliche Rahmenbedingungen
Ab Juli 2016 dürfen in Luxemburg nur noch intelligente Strom- und Gaszähler installiert werden. Dies betrifft alle Neuanschlüsse sowie alle Zählerwechsel jeglicher Art. Bis Ende 2019 müssen daher 250.000 Stromzähler und bis Ende 2020 fast 45.000 Gaszähler durch intelligente Zähler ersetzt worden sein. Um die Vorgaben des Gesetzgebers einhalten zu können, müssen somit bis zu 500 Zähler pro Tag gewechselt werden.
Unterstützung durch Dienstleister
Damit diese Stückzahl an täglichen Zählerwechseln erreicht werden kann, ist CREOS auf Dienstleister angewiesen, die jeweils betreut und verwaltet werden müssen. Um die Zählerwechsel möglichst effizient zu gestalten, ist eine geographische Organisation des Massenwechsels mit Vorabinformation des Kunden unumgänglich. Die Nachbearbeitung der Zählerwechsel in SAP, die heute manuell erfolgt, muss so weit wie möglich automatisiert werden.