Ziel der Befliegung
Die Befliegung dient der rechtzeitigen Erkennung von Unregelmäßigkeiten und Verhütung von Beeinträchtigungen des Gas-Transportnetzes sowie der Schutzbereiche der Leitungen. Sie ermöglicht ein schnelles Eingreifen bei Gefährdung der Gas-Hochdruckleitungen.
DVGW Richtlinie
Die Befliegung des Gas-Hochdrucknetzes erfolgt in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt G 466/l (Instandhaltung) maximal in einem 14-tägigen Turnus (26-mal pro Jahr). Sämtliche Bauarbeiten im Bereich von etwa 200 Metern beiderseits der Leitung, wie zum Beispiel Wegebauarbeiten, Kabel-, Kanal- und Rohrverlegungen, sind soweit erkennbar zu melden. Dies gilt ebenso für Arbeiten, die vermuten lassen, dass die Leitung zu einem späteren Zeitpunkt von diesen betroffen sein wird. Falls einzelne Leitungen nicht beflogen werden können, sind diese mit Begründung anzugeben und werden als unvollständige Befliegungsabschnitte (UVOBS) geführt und später dann separat untersucht.